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Arzneimittel in Schwangerschaft und Stillzeit

Schwangere Frau liegt auf der Couch und hält ihren Bauch

Vorsicht während der Schwangerschaft!

Kaum ein Hersteller lässt ein Präparat gezielt an Schwangeren testen, bevor es auf den Markt kommt. Welche schwangere Frau würde sich auch an solchen Tests beteiligen?

Häufig weiß die Wissenschaft über die Wirkung von Medikamenten in der Schwangerschaft nur durch Zufall. Man sucht Frauen, die während der Schwangerschaft eine bestimmte Arznei genommen haben (häufig ohne zu wissen, dass sie schwanger waren), und errechnet, ob es ein erhöhtes Risiko für Schäden oder Missbildungen gibt.

Medikamente, die in der Schwangerschaft nicht angewandt werden dürfen, sind z.B.:

  • Eine Reihe von Arzneien gegen Infektionen (darunter u.a. einige Antibiotika und Anti-Pilz-Mittel sowie Mittel gegen Herpesviren).
  • ACE-Hemmer.
  • Medikamente zur Behandlung von Typ-2-Diabetes.
  • Bestimmte Bluthochdruckmittel.
  • Bestimmte Blutfettsenker.
  • Bestimmte Entwässerungsmittel.
  • Bestimmte Gichtmittel.
  • Einige Rheumamedikamente, u.a. solche, die Gold enthalten.
  • Weibliche und männliche Geschlechtshormone.
  • Kortison in Form von Spritzen oder Tabletten.
  • Jod-Verbindungen.
  • Die Vitamine A und D sowie verwandte Stoffe (in hohen Dosierungen).
  • Mittel, die auf das zentrale Nervensystem wirken.
  • Eine Reihe von Abführmitteln.

 

Vorsicht vor der Schwangerschaft!

Viele Medikamente, die das Ungeborene schädigen können, haben diese Wirkung nur in einer ganz bestimmten Phase der Schwangerschaft, z.B. wenn sich bestimmte Organe entwickeln. Häufig ist dies sehr früh, also zu einem Zeitpunkt, wo die Frau noch gar nicht weiß, dass sie schwanger ist.

Deshalb sollten nicht nur jede Schwangere, sondern auch jede Frau, die eine Schwangerschaft plant, mit Arzneimitteln vorsichtig sein. Wenn sie krank wird, sollte sie ihren Arzt und Apotheker auf die Schwangerschaft bzw. den Kinderwunsch ansprechen und sich entsprechend beraten lassen. Ebenso sollte sie in diesem Fall die Packungsbeilage genau lesen.

Wenn eine Frau Arzneimittel genommen hat und hinterher feststellt, dass sie schwanger ist, sorgt sie sich häufig, ob das Medikament das Ungeborene bereits geschädigt haben könnte. Viele Schwangerschaften werden allein aus dieser Sorge abgebrochen. Besser ist es, sich beim Arzt oder Apotheker beraten zu lassen, ob die eingenommene Arznei zu Schäden geführt haben könnte.

In der Schwangerschaft erlaubt

Allerdings gibt es auch etliche Präparate, von denen bislang keine schädlichen Wirkungen während der Schwangerschaft bekannt geworden sind. Dazu gehören u.a.

  • Paracetamol gegen Kopfschmerzen und Fieber.
  • Bestimmte Arzneien gegen Infektionen, z.B. Penicillin.
  • Medikamente gegen überschüssige Magensäure.
  • Abführmittel mit Lactulose oder Quellstoffen.
  • Insulin.
  • Schilddrüsenhormone.
  • Enzympräparate.
  • Eisenpräparate.
  • B-Vitamine (Folsäure wird sogar ausdrücklich empfohlen, bereits bei Kinderwunsch).

Bei einer Erkrankung hat der Arzt also häufig die Möglichkeit, auf ein sicheres Präparat zurückzugreifen. Dabei wird er in der Regel nicht das neueste Mittel verwenden, denn über neue Präparate ist meist noch nicht bekannt, wie sie auf das Ungeborene wirken. Zudem wird er eine möglichst niedrige Dosis wählen.

Manchmal wird dazu geraten, Beschwerden während der Schwangerschaft durch Natur- oder Hausmittel zu kurieren. Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Auch frei verkäufliche pflanzliche Arzneien sind nicht absolut sicher. Die Schwangere sollte sich mit dem Arzt oder Apotheker besprechen, bevor sie diese anwendet.

Im Internet informiert das unabhängige Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie unter www.embryotox.de zur Verträglichkeit der wichtigsten Medikamente und zur Behandlung häufig vorkommender Krankheiten bei Müttern und werdenden Müttern in Schwangerschaft und Stillzeit.

Vorsicht in der Stillzeit!

Während der Stillperiode können Arzneistoffe in die Muttermilch übergehen. Das betrifft insbesondere Substanzen, die fettlöslich sind.

Säuglinge werden jedoch mit bestimmten Substanzen viel schlechter fertig als größere Kinder oder Erwachsene, weil Leber und Nieren noch nicht voll ausgereift oder Enzyme, die zum Abbau von Medikamenten benötigt werden, noch nicht ausreichend aktiv sind. Deshalb gibt es auch eine Liste von Arzneien, die in der Stillzeit nicht verabreicht werden sollen.

Diese Liste hat viele Übereinstimmungen mit der Verbotsliste für Schwangere, aber es gibt auch Unterschiede. Manche Medikamente, die in der Schwangerschaft verboten sind, sind in der Stillzeit erlaubt – oder umgekehrt. Für Stillende nicht erlaubt sind u.a.:

  • Eine Reihe von Arzneien gegen Infektionen durch Bakterien, Pilze oder Viren.
  • ACE-Hemmer.
  • Spezielle Rheumamittel (NSAR).
  • Präparate, die Gold enthalten.
  • Jod-Verbindungen.
  • Bestimmte Entwässerungsmittel.
  • Männliche und weibliche Geschlechtshormone.
  • Atropin.
  • Mittel, die auf das Zentrale Nervensystem wirken.
  • Eine Reihe von Abführmitteln.

Bildquelle Yakobchuk Olena/stock.adobe.com

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP ist der für den Fall der Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse vom pharmazeutischen Unternehmer zum Zwecke der Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH angegebene einheitliche Produktabgabepreis im Sinne des § 78 Abs. 3 AMG, der von der Krankenkasse im Ausnahmefall abzüglich 5 % an die Apotheke erstattet wird.

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